Jeder Geflügelhalter, ob im Verein organisiert oder nicht, muss bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen. Dabei ist die Art der Nutzung unerheblich, betroffen sind die kommerzielle und landwirtschaftliche Geflügelhaltung aber auch Hobbyhaltungen für den Eigenbedarf. Die Anforderungen müssen ab dem erst Tier erfüllt werden.
Meldepflicht bei der Tierseuchenkasse
Die Meldepflicht beruht auf dem Tiergesundheitsgesetz in Verbindung mit dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz sowie der jeweilig gültigen Beitragssatzung. Sie dient der Sicherstellung einer effektiven Tierseuchenbekämpfung. Unter der Tierart Geflügel fallen Hühner, Puten, Enten, Gänse, Laufvögel, Tauben, Perlhühner, Rebhühner, Fasane und Wachteln, einschließlich Küken. Im Januar eines jeden Jahres muss der aktuelle Bestand zum Stichtag 01.01. gemeldet werden. Nachmeldung im Verlauf des Jahres sind zu tätigen, wenn sich der Bestand vergrößert.
Der Kontakt zur Tierseuchenkasse kann Online oder schriftlich erfolgen. Auf der Internetseite der Tierseuchenkasse finden sie hierzu alle weiteren Informationen.
Registrierung nach Vorgabe der Viehverkehrsverordnung (VVVO)
Wer Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will benötigt nach der VVVO eine zwölfstellige Registriernummer. Die Zuteilung kann beim Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht e.V. (HVL) beantragt werden.
Eine zahlenmäßige Meldung ist für Geflügel nicht erforderlich. Es muss jedoch ein Bestandsregister geführt werden, in diesem sind alle Zu- und Abgänge mit Herkunfts- bzw. Bestimmungsbetrieb festzuhalten. Ein entsprechender Vordruck ist der der Internetseite des HVL in der Rubrik „Sonstige Tiere“ als Download hinterlegt.
Pflichtimpfungen
In Deutschland besteht eine Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit bei Hühnern und Puten. Die Impfung erfolgt über das Trinkwasser und muss in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Der RGZV Wachenbuchen organisiert die Impftermine (siehe Termine) und führt ein Impfprotokoll. Auch Nichtmitglieder können an den Impfungen für Hühner teilnehmen.